Kosten Einzelberatung
Ernährungsberatung: Vorsorgeleistung - Prävention §20 (SGB Nr.1)
Diese allgemeine Beratungsleistung kann in Anspruch genommen werden, wenn Sie noch nicht erkrankt sind. Die Krankenkassen bezuschussen hier individuell unterschiedlich.
Ernährungstherapie: Ergänzende Maßnahmen zur Rehabilitation §43 (SGB Nr.5)
Diese Beratungsleistung kann von Menschen in Anspruch genommen werden, die bereits erkrankt sind und erfolgt in enger Kooperation mit dem behandelnden Arzt. Eine Zuweisung durch den Arzt ist für die Gewährung dieser Leistung erforderlich. Die Krankenkassen bezuschussen in der Regel fünf Einzelberatungstermine.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Eine genaue Ablaufbeschreibung finden Sie hier
Kostenaufstellung für individuelle Beratungsleistungen zur Ernährungsberatung und –therapie (kurze telefonische Rückfragen werden nicht in Rechnung gestellt):
Einzelberatung 30 Minuten | inkl. Vor- und Nachbereitung | 37,50 € |
Einzelberatung 60 Minuten | inkl. Vor- und Nachbereitung | 75,00 € |
Essprotokoll-Analyse | pro analysiertem Tag | 8,00 € |
Erstellung individueller Unterlagen | effektiv nach Zeitaufwand | min. 20,00 € |
Sichtung Laborwerte | Auswertung & Diagnose | 10,00 € |
Arzt-Kurzbericht | pauschal | 15,00 € |
Erstattungen | nach § 43 SGB-V können maximal 5 Beratungseinheiten von den Krankenkassen bezuschusst werden | Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich |
Mehrwertsteuer | alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. | Mehrwertsteuer entfällt bei Vorlage eines ärztlichen Attests nach § 43 SGB-V |
Terminabsagen | spätestens 24 Stunden vorher |
Kostenpauschale für Absagen später als 24 Stunden vor Termin: 25,00 Euro; Nicht abgesagte Temine werden mit dem vollen Stundensatz von 75,00 Euro in Rechnung gestellt |